Narrengruppe Höfen e.V.

§ 1

Jeder Hästräger verpflichtet sich, sein Häs vollständig, sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu tragen.


§2a

Zu tragende Kleidungsstücke beim Umzug:

  • Holzmaske mit Spättletuch
  • Häsjacke bestickt mit Spättle (nach vorgegebenem Muster)
  • Häshose bestickt mit Spättle (nach vorgegebenem Muster)
  • Schuhe in schwarz ohne weitere Farbapplikationen o.ä.
  • Halstuch in schwarz mit weißen Punkten
  • schwarze Handschuhe

§2b

Zu tragende Kleidungsstücke beim Hallenabend:

  • Häsjacke bestickt mit Spättle (nach vorgegebenem Muster)
    (Häsjacke wird in der Halle ausgezogen, sobald der 1. Vorstand / 2. Vorstand die Freigabe erteilen oder die Jacke ausziehen)
  • Vereins T-Shirt oder Pullover
  • Häshose bestickt mit Spättle (nach vorgegendem Muster)
  • Schuhe (Sneakers) in schwarz ohne weitere Farbapplikationen o.ä.
  • Halstuch in schwarz mit weißen Punkten

§3

Die Holzmaske ist mit besonderer Sorgfalt zu tragen. Verlust oder Beschädigung müssen sofort dem 1. oder 2. Vorstand gemeldet und auf eigene Kosten repariert werden. Es darf keine selbstständige Reparatur durch geführt werden !


§4

Bei einem Umzug ist die Maske von Beginn bis Beedingung des Umzuges zu tragen.


§5

Nimmt der Verein an einem Umzug teil, so sind alle Hästräger zur Teilnahme verpflichtet. Im Hinderungsfall (z. B. Krankheit) ist eine Abmeldung beim 1. oder 2. Vorstand notwendig.


§6

Erscheint ein Hästräger zu einer Veranstaltung (z.B. Hallenabend oder Umzug) nicht nach den Häsordnungsvorschriften so kann dieser vom 1. oder 2. Vorstand mit einem Bußgeld

(5 € in Gemeinschaftskasse) verwarnt werden, oder auch von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


§7

Um im Häs eine Veranstaltung zu besuchen ist es Pflicht eine Gruppe von mindestens 3 Personen zu sein.


§8

Das Häs darf nicht selbstständig gereinigt werden. Nach Ende der Kampagne – oder in schlimmen Fällen – zwischendurch muss das Häs zu einer Reinigung gebracht werden. Die Spättle benötigen eine spezielle Behandlung !


§9

Das Häs ist nicht übertragbar !


§10

Jeder Hästräger ist verpflichtet bei allen Veranstaltungen diese Häsordnung zu respektieren und auszuführen. Die Maske ist bei allen Umzügen mitzuführen. Sollte eine Teilnahme an einem Hästanz bei einem Hallenabend anstehen, ist auch hier die Maske mitzuführen.

 


Diese Häsordnung gilt ab Beginn der Kampagne 2015/2016